Implantate
Als Implantate werden in der Zahnmedizin meist schrauben- oder zylinderförmige Systeme bezeichnet, welche dem Ersatz natürlicher Zahnwurzeln dienen und die in der Regel nach einer Einheilungsphase mit festsitzendem Zahnersatz in Form von Kronen oder Brücken versorgt werden oder den Halt von Prothesen verbessern.
Unter eine Reihe von alloplastischen Implantatmaterialien (Einsetzen von Fremdmaterial) erscheint Titan als gegenwärtig am besten geeignet, das sich durch etliche werkstoffkundliche Vorteile von anderen Materialien absetzt:
- hohe mechanische Stabilität (Härte, Risszähigkeit, Biegefestigkeit)
- Röntgendichte
- Sterilisierbarkeit
Dicht gefolgt in seinen Materialeigenschaften wird Titan von yttriumverstärkter Zirkonoxidkeramik. Entscheidend ist aber, dass trotz minimaler Abgabe von Titanionen auf Titan und auch auf Zirkonoxid keine Gewebereaktionen stattfinden; beide sind also bioinert (d. h., dass es zu keiner chemischen bzw. biologischen Wechselwirkung zwischen dem Implantat und dem Gewebe kommt). Der Knochen integriert das Implantat in direktem und engstem Oberflächenkontakt bis 10 nm ohne Ausbildung einer bindegewebigen Trennschicht: Kontaktosteogenese (Bildung eines individuellen Knochens durch Kontakt). Zwar gibt es durchaus auch schon bioaktive Implantatmaterialien, die in Form einer Verbundosteogenese sogar einen physikochemischen Verbund mit dem Knochen eingehen; allerdings reichen deren biomechanische Eigenschaften nicht an die des Titans und des Zirkonoxids heran.
Implantate werden in der Regel zweiteilig (Implantatkörper als Primärteil, Implantataufbau als Sekundärteil) verarbeitet. Als Material für Sekundärteile hat sich Zirkonoxid auf Grund seiner Zahnfarbe, die im Gegensatz zu Metall nicht durch eine keramische Kronenversorgung durchschimmert, und wegen weiterer Vorteile durchgesetzt.
Neben schraubenförmigen Implantaten werden auch die Zylinderform und sogenannte Extensionsimplantate angeboten. Extensionsimplantate sind blattförmige, flache Implantate, die entlang des Knochenverlaufes der Kiefer in einen dort hineinpräparierten Schlitz (1 mm Breite; 4-14 mm Länge) eingesenkt werden und dort festwachsen.
Indikationen (Anwendungsgebiete)
Die Indikation zur Implantatversorgung stellt sich je nach anatomischen Voraussetzungen und Umfang des Zahnverlusts mit unterschiedlicher Dringlichkeit:
- zahnloser Kiefer: während Totalprothesen durch die Saughaftung mit der breitflächigen Oberkieferschleimhaut